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Die Gemeinschaftsarbeit kann jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr geleistet werden.

 

 

Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich.

 

Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt. Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.


Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Gemeinschaftsstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.


Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsstunden zu erbringen.


Wer keine Gemeinschaftsstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird.


Gemäß Beschluss der MGV sind 12 Stunden als Gemeinschaftsstunden zu leisten.

 

Senioren/innen " 68 bis 70 " da sind 4 Stunden zu leisten.

 

Termine Gemeinschaftsarbeit 2021  /  12 Stunden

 

 

 

        

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